Schlagwort: Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators FILTER AUFHEBEN

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RS0083281


Ist der Wohnungseigentumsorganisator mit der Stellung der notwendigen Anträge oder der Errichtung von Urkunden säumig, dann kann der Wohnungseigentumsbewerber den Liegenschaftseigentümer gem § 43 WEG auf die Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentums am Mindestanteil und in die Begründung von …

03.02.1977
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