Schlagwort: Schriftformgebot im WEG FILTER AUFHEBEN
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RS0019123
Das Versprechen, Wohnungseigentum an physischen Bestandteilen einer Liegenschaft einzuräumen, stellt sich als Vorvertrag zu einem sachenrechtlichen Vertrag dar. Es ist daher Schriftform erforderlich. Die Punktation eines Wohnungseigentumsvertrags unterliegt ebenso wie der Vorvertrag dazu der Schriftform.
22.10.1952
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