Schlagwort: Schutzpflicht zugunsten Dritter FILTER AUFHEBEN

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RS0017195


Eine Sorgfaltspflicht und Schutzpflicht zugunsten dritter am Vertrag nicht beteiligter Personen besteht nur dann, wenn dies bei objektiver Auslegung aus dem Vertrag hervorgeht.

27.02.1975
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