Schlagwort: Schutzpflicht zugunsten Dritter FILTER AUFHEBEN
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RS0017195
Eine Sorgfaltspflicht und Schutzpflicht zugunsten dritter am Vertrag nicht beteiligter Personen besteht nur dann, wenn dies bei objektiver Auslegung aus dem Vertrag hervorgeht.
27.02.1975
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