Schlagwort: Selbstvornahme FILTER AUFHEBEN
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RS0123968
Der in § 932 Abs 2 und 4 ABGB normierte „Vorrang der Verbesserung“ soll nicht die Konsequenz haben, dass der Übernehmer bei „voreiliger Selbstvornahme“ der Verbesserung endgültig mit den gesamten Kosten der Verbesserung belastet bleiben soll.
16.06.2008
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