Schlagwort: (Solidar)Haftung Unternehmer Bauaufsicht

RS0034594

OGH - 21.01.1953 - 1Ob29/53; ...
Der Ausgleich unter mehreren Solidarschuldnern richtet sich - mangels Vereinbarung - nach dem jeweiligen Verursachungs-, Rechtswidrigkeits- und Schuldanteil jedes einzelnen Mitschuldners am Entstehen der Gesamtschuld.…
BEREICHE: Bauwesen
KATEGORIEN: Rechtsprechung