Schlagwort: Solidarische Haftung FILTER AUFHEBEN

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RS0017407


Mehrere Miteigentümer eines Hauses haften für den Werklohn für Baumeisterarbeiten solidarisch. Erteilen daher (zwei) schlichte Miteigentümer eines Hauses einen Werkauftrag, dann ist die Annahme solidarischer Haftung der Auftraggeber gerechtfertigt.

14.11.1951
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