Schlagwort: Übertragung von zwei Liegenschaften FILTER AUFHEBEN
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RS0011547
Überträgt der Eigentümer zweier Liegenschaften die herrschende und die dienende an verschiedene Personen, so kann der Erwerber der herrschenden die Einverleibung einer Servitut begehren, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war. …
27.09.1961
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