Schlagwort: Verdienstentgang als Mangelfolgeschaden FILTER AUFHEBEN
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RS0117295
Wenn der Geschädigte während der Zeit der Reparatur des Fahrzeugs einen Verdienstentgang hat, dann stellt dieser einen Mangelfolgeschaden dar. Er kann diesen aber nur dann geltend machen, wenn tatsächlich repariert wird und ist daher nicht zu den fiktiven Rearaturkosten zu …
13.11.2002
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