Schlagwort: Verjährung der Forderungen eines Architekten FILTER AUFHEBEN

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RS0021566


Wenn ein Architekt zwar mit der Planverfassung beauftragt wurde, ihm aber kein Bauauftrag erteilt oder für später zugesichert wurde, muß der Architekt in angemessener Frist die Rechnung über die geleistete Planverfassung legen und die Klage innerhalb dreier Jahre nach Vollendung …

08.09.1954
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