Schlagwort: Vertiefung des Nachbargrundstücks FILTER AUFHEBEN
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RS0010703
Die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in die natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit bewirken, wird durch § 364b dergestalt geschützt, dass eine Ortsunüblichkeit oder das Ausmaß iSd § 364 Abs 2 ABGB nicht gesondert geprüft …
16.03.1988
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