Schlagwort: Vertragsanpassung statt -auflösung FILTER AUFHEBEN

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RS0014768


Nicht nur bei Geltendmachen eines Irrtums nach § 871 ABGB, sondern auch bei einem nach § 870 ABGB (listige Irreführung) kann bei unwesentlichen Umständen Vertragsänderung begehrt werden.

02.09.1980
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