Schlagwort: Verweigerung FILTER AUFHEBEN

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RS0025221


Der Besteller ist berechtigt, die ganze Gegenleistung bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer zu verweigern, selbst wenn er das mangelhafte Werk als Erfüllung angenommen hat.

03.12.1986
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