Schlagwort: Wertbeeinflussende Umstände FILTER AUFHEBEN

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RS0057972:


Bei teilweiser Enteignung ist die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile zu berücksichtigen: Wiederholt hat der OGH schon ausgesprochen, dass bei teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile des Grundbesitzes Bedacht …

24.11.1977
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VwGH 2009/15/0033 (RS5):


Beschaffenheit des Untergrunds als wesentliches Kriterium: Die Beschaffenheit des Untergrunds hat einen wesentlichen Einfluss auf die bauliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Ungünstige Bodenverhältnisse führen zu höheren Baukosten. Hochstehendes Grundwasser erfordert aufwendige Abdichtungen am Kellergeschoss oder sogar den Bau einer Betonwanne.

20.12.2012
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VwGH 2009/15/0033 (RS3):


Maßgebliche Wertbestimmungsmerkmale bei unbebauten Grundstücken: Die Wertbestimmungsmerkmale sind bei unbebauten Grundstücken insbesondere die Lage, der Entwicklungszustand, die Art und das Maß der zulässigen baulichen Nutzung, der Erschließungsgrad, die Bodenbeschaffenheit, die Grundstücksgröße und -gestaltung. Unterschiede der wertbeeinflussenden Merkmale zwischen dem Bewertungsgrundstück …

20.12.2012
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RS0002776 [T1]:


Bei Lastenübernahme durch den Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot, ist deren Aufrechterhaltung bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen: Wenn die Last vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sein wird, kommt es bei der Ermittlung des der Versteigerung …

08.05.1985
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RIS-Justiz RES0000016:


Keine Sorgfaltspflichtsverletzung durch den Sachverständige bei Unterlassen von Erhebungen ohne konkrete Hinweise: Liegen keine konkrete Hinweise für eine Abschreibung ins öffentliche Gut vor, liegt im Unterlassen entsprechender Erhebungen noch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Sachverständigen.

09.12.2003
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RS0011827:


Bewertung des Vermächtnisses eines Fruchtgenussrechtes: Die Bewertung des Vermächtnisses eines Fruchtgenussrechtes (zum Zwecke der Pflichtteilsanrechnung) erfolgt nicht nach § 58 JN. Die Bewertung hängt vielmehr von der Lebensdauer des Berechtigten ab. Diese kann nur nach versicherungsrechtlichen Grundsätzen durch Sachverständige ermittelt …

26.02.1964
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RS0112312 [T4]:


Berücksichtigung von lebenslänglichen Wohnrechten: Bewertung von lebenslänglichen Wohnrechten ist im Regelfall von einer durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten auszugehen.

15.07.1999
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