Schlagwort: § 57a KFG FILTER AUFHEBEN
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84/03/0112
Ist eine Begutachtungsplakette nach § 57a KFG zufolge Fristablauf ungültig geworden, so darf das Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht mehr verwendet werden, auch wenn eine neue Plakette nur deshalb nicht erlangt werden kann, weil sich die Auslieferung von …
19.09.1984
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