Schlagwort: Abschlagszahlungen FILTER AUFHEBEN
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RS0120173
Bei „Abschlagszahlungen“ auf nicht nach Einzelleistungen aufgegliederte, bloße Pauschalbeträge enthaltende Teilrechnungen beginnt die Frist nach Punkt 2.29.3 Satz 2 der ÖNorm B 2110 (Fassung 1.3.1995) erst mit der objektiven Erkennbarkeit einer bestehenden Überzahlung.
02.08.2005
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