Schlagwort: Anzeige nach § 42 KFG FILTER AUFHEBEN
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97/02/0143
Die Anzeige von Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände gemäß § 42 Abs 2 erster Satz KFG trifft den „jeweiligen“ Zulassungsbesitzer. Dieser hat sich anläßlich der Zulassung eines Fahrzeuges auch davon zu überzeugen, ob die Motornummer, die im Zulassungsschein, im …
27.06.1997
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