Schlagwort: Anzeige nach § 42 KFG FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

97/02/0143


Die Anzeige von Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände gemäß § 42 Abs 2 erster Satz KFG trifft den „jeweiligen“ Zulassungsbesitzer. Dieser hat sich anläßlich der Zulassung eines Fahrzeuges auch davon zu überzeugen, ob die Motornummer, die im Zulassungsschein, im …

27.06.1997
WEITER LESEN