Schlagwort: außergewöhnliche Verkettung von Umständen FILTER AUFHEBEN

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RS0098939


Die Adäquanz fehlt, wenn das schädigende Ereignis für den eingetretenen Schaden nach allgemeiner Lebenserfahrung gleichgültig ist und nur durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen eine Bedingung für den Schaden war.

15.03.1979
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