Schlagwort: Baumangel im Mietrecht FILTER AUFHEBEN
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RS0021408
Der Mieter kann keine Mietzinsminderung begehren, wenn er die Umstände, die seinen Gebrauch behindern, akzeptiert, etwa durch die vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses in Kenntnis der Mängel. Beispiel: Der Mieter hat trotz Kenntnis der gravierenden Baumängel und der daraus entstandenen Gebrauchsbeeinträchtigungen …
13.12.1990
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