Schlagwort: Baumangel im Mietrecht FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0021408


Der Mieter kann keine Mietzinsminderung begehren, wenn er die Umstände, die seinen Gebrauch behindern, akzeptiert, etwa durch die vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses in Kenntnis der Mängel. Beispiel: Der Mieter hat trotz Kenntnis der gravierenden Baumängel und der daraus entstandenen Gebrauchsbeeinträchtigungen …

13.12.1990
WEITER LESEN