Schlagwort: Beginn der Verjährungsfrist bei verweigerter Verbesserung FILTER AUFHEBEN
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RS0022078
Der Schaden, der darin liegt, dass der Werkbesteller infolge des schuldhaften Verzugs des Unternehmers mit der Verbesserung der Werkmängel und des deswegen erklärten Rücktritts die Kosten für die Verbesserung des Werkes selbst zu tragen haben wird, ist erst in dem …
28.04.1981
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