RS0023938OGH - 24.04.1991 - 1Ob5/91; ... Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht entspringt dem Deliktsrecht, so dass eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für Besorgungsgehilfen nur nach § 1315 ABGB eintritt. BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN