Schlagwort: Beweislast bei unterbliebener Werkausführung FILTER AUFHEBEN

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RS0021904


Die Behauptung, das Werk sei infolge von Umständen auf Seiten des Bestellers unterblieben, muss jedenfalls vom Unternehmer aufgestellt werden, mag es auch Sache des Bestellers sein, konkret zu behaupten, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat. …

14.07.1983
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