Schlagwort: Bundesstrassengesetz – Enteignung FILTER AUFHEBEN
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RS0053480
Ersatz für erhöhte Trassenführung: Für erhöhte Trassenführung gebührt Schadloshaltung nur, wenn zum Zwecke der Errichtung der Bundesstraße mit erhöhter Trassenführung ein Grundstück enteignet wurde und der Schaden ohne diese Enteignung nicht eingetreten wäre.
RS0053568
Heranführung an Straße nach Absenken des enteigneten Grundstückes auf Straßenniveau als unmittelbare Folge der Enteignung, kein Ersatz befürchteter Verluste im Gastwirtschaftsbetrieb: Die dem Enteigneten erwachsenden Nachteile durch Heranführung der Straße nach Absenkung des enteigneten Grundstückes auf Straßenniveau sind unmittelbare Folgen …
RS0030395
Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung als positiver Schaden: Nach § 18 BStG gebührt nicht der Ersatz entgangenen Gewinns. Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung, weil Weideland enteignet wurde, bedeutet erlittenen Schaden. Auf die Möglichkeit der Erwerbung von Ersatzland oder der zinsbringenden Anlegung des …
RS0053357
Entschädigung für unbrauchbar gemachten Brunnen: Soweit ein auf dem Restgrundstück befindlicher Brunnen durch die Heranführung der auf dem enteigneten Grund trassierten Straße unbrauchbar wird, handelt es sich nicht um eine Schädigung durch die Anlage und den Betrieb der Straße, sondern …