Schlagwort: Definition eines Superädifikats FILTER AUFHEBEN

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RS0011252


Ein Überbau (Superädifikat) im Sinne des § 435 ABGB liegt vor, wenn auf fremden Grund ein Bauwerk in der Absicht aufgeführt wird, dass es nicht stets darauf bleiben soll. Das Fehlen der Belassungsabsicht muss äußerlich erkennbar sein. Die maßgebliche Absicht …

14.09.1983
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