RS0113932OGH - 17.05.2000 - 6Ob70/00p; ... Die Auslegung einer Erklärung ist am Empfängerhorizont zu messen, wobei die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen nicht danach zu beurteilen sind, was der Erklärende sagen… BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN