Schlagwort: Erlöschen einer Servitut FILTER AUFHEBEN

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RS0012162


Der Untergang einer Sache führt auch zum Erlöschen der Servituten, die sich auf die Sache beziehen. Ein bloß vorübergehender Untergang oder eine vorübergehende Unmöglichkeit hat dagegen lediglich zur Folge, dass die Dienstbarkeit bis zur Wiederherstellung der Sache ruht.

12.07.1990
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