Schlagwort: Ermittlungsmethode FILTER AUFHEBEN

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RS0066223


Die Wahl der Ermittlungsmethode (wofür gemäß § 3 Abs 1 LBG, BGBl 1992/150, insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren in Betracht kommen) hat danach zu erfolgen, welche Methode am besten den Umständen des Einzelfalles gerecht wird.

25.04.1995
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