Schlagwort: Erweiterung der Servitut FILTER AUFHEBEN
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RS0016367
Eine erheblich schwerere Belastung des dienenden Gutes und damit eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Beschaffenheit des Weges (etwa dessen Breite und/oder Befestigung) geändert werden muss, um eine Benützung durch Fahrzeuge zu ermöglichen. Der Dienstbarkeitsberechtigte …
14.09.1982
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