Schlagwort: Fälligkeit Werklohn und Verbesserung FILTER AUFHEBEN

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RS0019929


Eine Zurückhaltung des Werklohnes wegen Mängeln ist nur solange möglich als auch ein Verbesserungsanspruch besteht bzw dieser an der Durchsetzung desselben festhält. Macht der Werkbesteller die Verbesserung unmöglich, verhindert/verweigert diese oder lässt den Mangel durch einen Dritten beheben, wird sohin …

31.08.1983
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