Schlagwort: Haftung des Halters FILTER AUFHEBEN
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RS0058506
Der Halter haftet gem § 19 Abs 2 EKHG für das Verschulden des Fahrers auch bei Fahrzeugen, auf die das EKHG nicht anzuwenden ist. Stets muss es sich aber um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs handeln, wobei für diese …
24.10.1985
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