Schlagwort: Immissionen aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Grundstückes FILTER AUFHEBEN

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RS0010546


Kein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, natürlichen Wasserablauf zu verändern, damit das Wasser nicht auf ein (hangabwärts gelegenes) Grundstück gelangt. Ein natürlicher Wasserablauf ist hinzunehmen.

03.12.1975
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