Schlagwort: Keine Vorbehalt der Entscheidung bei Miteigentum FILTER AUFHEBEN
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RS0015672
Der Minderheit steht es nicht zu, sich die Entscheidung vorzubehalten. Ein solcher Vorbehalt würde Ablehnung der beabsichtigten Maßnahme bedeuten. Wenn die Mehrheit der Minderheit keine Gelegenheit gibt durch Einsicht in die hiefür bestehenden Unterlagen und Akten oder durch Einholung von …
20.06.1956
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