Schlagwort: Maklergesetz FILTER AUFHEBEN

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RS0111058


Mäßigung des Provisionsanspruchs: Eine Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG in Verbindung mit § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch den Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist; dies ist …

23.10.1998
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RS0127180


Aufklärungspflichten bei Wohnungseigentum: Beim Erwerb von Wohnungseigentum ist der Immobilienmakler auch verpflichtet über die Betriebs- und Erhaltungskosten, die zu leistenden Aufwendungen zur Rücklagenbildung, die Höhe bereits bestehender Rücklagen sowie bevorstehende Sanierungsarbeiten aufzuklären.

22.06.2011
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RS0127177


Kein Abrechnungserfordernis: Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.

22.06.2011
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RS0127179


Information über Errichtungsjahr: Unterlässt es der Immobilienmakler, den Käufer eines Hauses oder einer Wohnung über das Errichtungsjahr des Gebäudes zu informieren, so kann darin eine Pflichtverletzung iSd § 3 Abs 3 MaklerG gelegen sein.

22.06.2011
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