Schlagwort: Mehrkosten im BTVG FILTER AUFHEBEN

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RS0118389


§ 4 Abs 3 BTVG gilt auch für eine Klausel, wonach der Käufer allfällige aus einer problematischen Bodenbeschaffenheit resultierende Mehrkosten zusätzlich zu den fixen Grund- und Baukosten zu bezahlen hat, also das Bodenrisiko trägt. Ohne Angabe einer Obergrenze kann von …

20.11.2003
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