Schlagwort: Mitteilung von Vorbehalten FILTER AUFHEBEN

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RS0119574


Die Empfangstheorie, wonach eine Mitteilung grundsätzlich erst dann Wirksamkeit entfaltet, wenn sie beim Empfänger eingelangt ist, gilt auch für Vorbehalte gemäß Punkt 2.29.2 der ÖNORM B 2110.

23.11.2004
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