Schlagwort: Nachbarschaftsrechtliche Ansprüche aus der natürlichen Beschaffenheit des Grundstückes FILTER AUFHEBEN
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RS0010697
Im Nachbarrecht können Ansprüche nicht auf Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks (Felshängen, Bodenerhöhungen usw.) gestützt werden. Auch solche Einwirkungen setzen – mangels besonderer Rechtswidrigkeit – ein begünstigendes menschliches Handeln voraus. Nur bei relevanter Gefahrenerhöhung durch eine gefährliche Nutzungsart besteht …
27.11.1984
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