Schlagwort: „Ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ FILTER AUFHEBEN

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RS0018557


Eine in den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen aufgenommene Vereinbarung „ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ ist, falls sie von in der Autobranche versierten Kaufleuten gebraucht wurde, nicht schlechthin als den guten Sitten widersprechend anzusehen. Doch haftet der Verkäufer auch bei einem …

22.09.1971
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