Schlagwort: Regress FILTER AUFHEBEN

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RS0026803


Ein Rückersatzanspruch im Sinne des § 1302 ABGB setzt zunächst Solidarhaftung voraus, des weiteren, dass derjenige, der den Rücksatz beansprucht, seinerseits vollen Schadenersatz geleistet hat, wobei er wieder, wenn er sich nicht mit dem Ersatz des Kopfteiles begnügen will, ein …

03.03.1966
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