Schlagwort: Skontoabzug und Vorbehalt FILTER AUFHEBEN
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RWE0000026
Im Anwendungsbereich der ÖNorm B 2110 bedarf auch eine aus einem Skontoabzug resultierende Minderung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber gemäß Punkt 2.29.2 eines Vorbehaltes des Auftragnehmers.
04.03.2009
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