Schlagwort: Skontoabzug und Vorbehalt FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RWE0000026


Im Anwendungsbereich der ÖNorm B 2110 bedarf auch eine aus einem Skontoabzug resultierende Minderung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber gemäß Punkt 2.29.2 eines Vorbehaltes des Auftragnehmers.

04.03.2009
WEITER LESEN