RWE0000026LG Wels - 04.03.2009 - 22R50/09y; ... Im Anwendungsbereich der ÖNorm B 2110 bedarf auch eine aus einem Skontoabzug resultierende Minderung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber gemäß Punkt 2.29.2 eines Vorbehaltes des… BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN