RS0115106OGH - 17.05.2001 - 7Ob110/01d; ... "Sowieso-Kosten" sind Kosten, die zwar im Zuge der Mängelbehebung anfallen, aber die Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein - insbesondere auch ohne Warnpflichtverletzung - erfordern. BEREICHE: BauwesenKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN