Schlagwort: Sowieso-Kosten FILTER AUFHEBEN

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RS0115106


„Sowieso-Kosten“ sind Kosten, die zwar im Zuge der Mängelbehebung anfallen, aber die Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein – insbesondere auch ohne Warnpflichtverletzung – erfordern.

17.05.2001
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