Schlagwort: Tragung von Mehrkosten FILTER AUFHEBEN
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RS0021451
War dem Auftraggeber schon in dem Zeitpunkt, als er im Zuge der Bauführung zusätzliche Arbeiten verlangte und zustimmend in Kauf nahm, daß es infolge der hiedurch notwendigen Veränderungen zu gewissen Mehrkosten kommen werde, bekannt, daß diese Mehrkosten auf einem schuldhaften …
20.03.1979
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