Schlagwort: Ungeklärte Ursache FILTER AUFHEBEN

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RS0018497


Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass die Sache bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Bei ungeklärter Ursache eines erst nach der Übergabe aufscheinenden Mangels würde dies daher grundsätzlich zu Lasten des Käufers gehen. Allerdings wird nach § 924 Satz ABGB vermutet, …

03.11.1961
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