Schlagwort: Unrichtige Gutachten nach § 57a KFG FILTER AUFHEBEN

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94/11/0221


Werden von einem zur Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG ermächtigten Gewerbetreibenden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten erstellt, dann kann von einem „einmaligen Fehlverhalten“ keine Rede sein. Angesichts dieses …

22.11.1994
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