Schlagwort: Unverhältnismäßig hoher Aufwand der Verbesserung FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0021717


Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer nach § 932 Abs 4 ABGB das Recht auf Preisminderung. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn der mit der …

02.05.1974
WEITER LESEN