Schlagwort: Unverhältnismäßig hoher Aufwand der Verbesserung FILTER AUFHEBEN
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RS0021717
Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer nach § 932 Abs 4 ABGB das Recht auf Preisminderung. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn der mit der …
02.05.1974
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