Schlagwort: Verbesserung bei Gattungssschulden FILTER AUFHEBEN
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RS0018612
Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) ist im Fall eines Mangels Verbesserbarkeit jedenfalls gegeben, solange das fehlerhafte durch ein einwandfreies Stück ausgetauscht werden kann. Bei Verweigerung der Verbesserung durch den Unternehmer hat der Käufer jedoch auch …
12.09.1985
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