Schlagwort: Verhältnis General- und Subunternehmer FILTER AUFHEBEN
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RS0021889
Dem Generalunternehmer stehen dem Subunternehmer gegenüber alle vertraglichen Rechte, somit auch das, nur unter den Voraussetzungen des § 1170 a Abs 2 ABGB einen höheren als den vereinbarten Werklohn zahlen zu müssen, grundsätzlich auch dann zu, wenn seine Ansprüche (einschließlich …
10.10.1991
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