Schlagwort: Vorschuss auf Schadensbehebungskosten FILTER AUFHEBEN

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RS0108906


Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eigenes Kapital zur Schadensbehebung einzusetzen, sodass ihm ein – zweckgebundener und verrechenbarer, bei Zweckverfehlung auch rückforderbarer – Vorschuss zuzusprechen ist (bspw für Kosten einer Sanierung). Den Geschädigten trifft aber eine Rechenschafts‑ bzw Rechnungslegungspflicht über die …

23.10.1997
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