Schlagwort: wenn Dritter mit Verbesserung beauftragt wird FILTER AUFHEBEN

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RS0021814


Wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werkes nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu, weil des Verhalten des Bestellers nicht anders zu beurteilen ist, als hätte er gar keine Verbesserung …

01.03.1989
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