Schlagwort: Wie besichtigt und probegefahren FILTER AUFHEBEN

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RS0108027


Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren“ schließt eine Haftung für geheime Mängel nicht aus. Sie deckt nur jene Mängel ab, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind.

26.06.1997
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