Schlagwort: Zusatzauftrag und Irrtum FILTER AUFHEBEN

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RS0016258


Hätte der Besteller, wäre der Unternehmer seiner Warnpflicht nachgekommen, einen außerhalb des Werkes vorzunehmenden Zusatzauftrag erteilt, so kann er, würde das Werk bei Ausführung des Zusatzauftrages einwandfrei funktionieren, nicht im Wege der Gewährleistung, sondern nur mittels irrtumsrechtlicher Vertragsanpassung die Ausführung …

29.01.1992
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