Schlagwort: Zweck des § 57a KFG

RS0022886

OGH - 11.03.1994 - 1Ob40/93; ...
Durch die (wiederkehrende) Begutachtung nach § 57a KFG sollen ganz allgemein Schäden verhindert werden, die sich aus einer allenfalls fehlenden Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs…
BEREICHE: KFZ
KATEGORIEN: Rechtsprechung

RS0117454

OGH - 28.01.2003 - 1Ob8/03p; ...
Der Vertrag, mit dem ein Werkunternehmer die Begutachtung eines Kraftfahrzeugs gemäß § 57a KFG übernimmt, begründet in der Regel keine Schutzwirkung zugunsten eines späteren Erwerbers…
BEREICHE: KFZ
KATEGORIEN: Rechtsprechung